Ablauf einer Verhaltenstherapie
Im Erstgespräch (Psychotherapeutsiche Sprechstunde) berichten Sie von Ihren Anliegen und Ihrer psychischen Symptomatik. Es wird geprüft, ob Sie an einer psychischen Störung leiden und ggf. wird Ihnen eine (Verdachts-)Diagnose mitgeteilt.
In den folgenden Terminen werden, ausgehend von Ihrer aktuellen psychischen Symptomatik, auch Ihre persönliche Lebensgeschichte und Ihre bisher erfolgten Problemlöseversuche betrachtet.
Im Anschluss erarbeite bzw. konkretisiere ich mit Ihnen Ihre Therapieziele und erstelle einen individuellen Behandlungsplan unter Berücksichtigung von Behandlungsleitlinien aus der klinischen Forschung. Auch das Psychotherapiesetting bespreche ich mit Ihnen. Bei manchen Therapiezielen ist z. B. die Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie hilfreich.
Ihre bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten werden im Therapieprozess herausgearbeitet und gezielt eingesetzt, um Ihr Wohlbefinden zu verbessern.
Im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe lernen Sie im Behadlungsverlauf neue Lösungswege kennen und erproben diese während den Therapiesitzungen und im Alltag, sodass Sie langfristig wieder eigenständig Ihren Weg gehen können.
Kosten
Psychosomatische Reha-Nachsorge (Psy-RENA und LiVi-RENA):
Die Kosten werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Es sind Ihrerseits keine Zuzahlungen zu leisten.
Psychotherapie:
Die Abrechnung der Psychotherapiekosten erfolgt gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) und richtet sich nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen, die von der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der privaten Krankenversicherungen beschlossen wurden.
Erstgespräch: GOP Ziffer 812a, Psychotherapeutsiche Spreschstunde, Dauer: 50 Minuten - entspricht 134,06€.
Ausfallregelung: Terminabsagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin (E-Mail, Telefon/Mailbox). Bei kurzfristiger Terminabsage wird Ihnen ein Ausfallhonorar (60% des o. g. Rechnungsbetrags) berechnet.
- Private Krankenvericherung und Beihilfestellen -
Die Kosten für eine Einzel- und/oder Gruppentherapie werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und können ggf. vollständig oder anteilig durch Ihren Kostenträger übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich nach Ihren individuellen Tarifkonditionen.
- Selbstzahlende -
Die Kosten für eine Einzel- und/oder Gruppentherapie zahlen Sie selbst.
- Gesetzliche Krankenversicherung -
Ggf. können die Kosten anteilig im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Erstgespräch bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse. Alternativ können Sie die Psychotherapiekosten als Selbstzahler zahlen.